Die Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eines der zentralsten Themen für Eigentümer. Viele Entscheidungen – von Sanierungen über Hausgeldanpassungen bis hin zur Hausordnung – benötigen einen ordnungsgemäßen Beschluss. Doch was gilt rechtlich wirklich? Und welche Rechte haben Eigentümer gegenüber Verwalter und Gemeinschaft?
1. Welche Arten von Beschlüssen gibt es?
In der Praxis unterscheidet man zwischen:
- Beschlüssen in der Eigentümerversammlung (klassisch)
- Umlaufbeschlüssen (schriftlich oder elektronisch)
- Mehrheits-, qualifizierten Mehrheits- und Einstimmigkeitsbeschlüssen
Seit der WEG-Reform 2020 wurden Umlaufbeschlüsse zwar erleichtert, benötigen aber ohne separaten Beschluss nach wie vor 100 % Zustimmung – einer der häufigsten Gründe, warum sie scheitern.
2. Was macht einen Beschluss gültig?
Ein Beschluss ist nur gültig, wenn:
- er auf der Tagesordnung angekündigt war
- die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde
- eine beschlussfähige Versammlung vorliegt
- das Ergebnis korrekt protokolliert wurde
Fehler in diesen Punkten führen in der Praxis oft zu Streit und Anfechtungen.
3. Beschlussanfechtung – welche Fristen gelten?
Eigentümer haben das Recht, einen Beschluss innerhalb eines Monats gerichtlich anzufechten. Innerhalb von zwei Monaten muss die Anfechtung dann begründet werden.
Wichtig: Ohne rechtzeitige Anfechtung wird auch ein fehlerhafter Beschluss rechtskräftig.
4. Welche Rolle spielt der Verwalter?
Ein professioneller Hausverwalter sorgt für:
- rechtssichere Erstellung der Tagesordnung
- ordnungsgemäße Einladung
- klare Beschlussformulierung
- rechtssichere Protokollierung
- Unterstützung bei der Umsetzung des Beschlusses
Fazit: Rechtssichere Beschlüsse sparen Zeit, Geld und Nerven
Eigentümer sollten sich regelmäßig über aktuelle Rechtslagen informieren und auf eine kompetente Verwaltung setzen, um Risiken zu minimieren und Streitigkeiten in der Gemeinschaft vorzubeugen.
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